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VCD für Beibehaltung der Luftverkehrsteuer

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Pressemitteilung, Berlin, 5. November 2012.
Steuereinnahmen vom Emissionshandel entkoppeln

Auf der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU sowie FDP zur Absenkung der Luftverkehrsteuer spricht sich der ökologische Verkehrsclub VCD entschieden für die Beibehaltung und Weiter­entwicklung der Luftverkehrsteuer aus. Diese zeigt als einzige Maßnahme klimaentlastende Wirkung.

Es entwickelt sich ein großes Potenzial zur Verlagerung von Reisen aus der Luft zurück auf den Boden. Bei den Low-Cost-Carriern, die klima- und umweltpolitisch falsche Anreize setzen, war 2011 ein Rückgang zu verzeichnen. Auch konzentrieren sich Flugbewegungen auf weniger Standorte, damit verringert sich die Zahl der vom Fluglärm Betroffenen in der Fläche. Statt einer Absenkung der Steuer­sätze für den Luftverkehr, muss die Luftverkehrsteuer aus Sicht des VCD weiterentwickelt werden, um die positiven Wirkungen zu verstärken.
Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende: “Es ist absolut gerechtfertigt, dass mehr als eine Milliarde Euro Steuern im Luftverkehr eingenommen werden. Damit wird ein Teil des massiven Steuerprivilegs für den klimaschädlichsten Ver­kehrs­träger abgebaut.” Der Luftverkehr wird immer noch gegenüber anderen Verkehrsträgern massiv subventioniert. Das Umwelt­bundesamt (UBA) beziffert die Subventionen auf 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2010. Dem stehen rund eine Milliarde Euro Steuer­einnahmen durch die Luftverkehrsteuer gegenüber.

Der VCD empfiehlt der Bundesregierung, die Steuersätze der Luft­verkehrsteuer von den Einnahmen aus dem Emissionshandel zu entkoppeln. Der heute im Finanzausschuss diskutierte Vorschlag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP führt in eine völlig verkehrte Richtung. Vielmehr sollte sich die Bundesregierung für das Umsteuern von der Luft auf den Boden einsetzen.

Heiko Balsmeyer, Experte für Luftverkehr beim VCD: “Ein besonders hohes Potenzial bei der Verlagerung von Reisen zurück auf den Boden besteht bei Inlandsflügen. Um dies zu heben, muss die Attraktivität des Staatsunternehmens Deutsche Bahn – bei­spiels­weise durch den Deutschlandtakt – verbessert werden.

Für die Weiterentwicklung der Luftverkehrsteuer schlägt der VCD außerdem die Differenzierung der Steuersätze nicht nur nach der Entfernung, sondern auch nach Klassen vor. Hintergrund ist, dass Business Class-Reisende mehr Platz beanspruchen, somit auch einen größeren Anteil an den negativen Folgen des Luftverkehrs tragen. Daher sollten für diese Plätze entsprechende Steuersätze erhoben werden. Auch die Luftfracht, die bisher steuerfrei ist, muss in die Erhebung der Steuer einbezogen werden. Vorstellbar wäre eine gewichtsbezogene Komponente oder die Erhebung der Steuer pro abfliegenden Flug.

Als wichtigsten Schritt sieht der VCD die Besteuerung von Kerosin. Diese Steuer würde sich mehr am tatsächlichen Verbrauch des Flugzeugs orientieren und Fluggesellschaften animieren, alle Möglich­keiten der Einsparung von Kerosin zu nutzen.

Der VCD fordert die Politik auf, sich nicht vom richtigen Weg abbringen zu lassen. Die Luftverkehrssteuer muss auf europäischer Ebene vereinheitlicht und in ihrer Umweltwirkung weiter entwickelt werden – für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Klima­entlastung.


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